Prüfungstermine

Alles über den 2. Studienabschnitt
Schockraum

Prüfungstermine

Beitragvon Schockraum » Mi 24. Jun 2015, 14:53

Die Prüfungstermine für das WS 2015/2016 sind online!
Dateianhänge
WS1516Prüf_modus_BR__03062015.pdf
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monalisa
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Prüfungstermine SS 2016

Beitragvon monalisa » Fr 13. Nov 2015, 09:50

Prüfungstermine für Sommersemester 2016 sind online:

http://www.meduniwien.ac.at/homepage/fi ... 112015.pdf

monalisa
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Re: Prüfungstermine

Beitragvon monalisa » Mi 4. Mai 2016, 15:41

hallo,
die neuen Prüfungstermine für WS 2016/2017 sind online:


Prüfungstermine für Rigorosumsprüfungen verbindlich für alle Kliniken und
Institute des 2. und 3. Abschnitts der Medizinischen Universität Wien für das
Wintersemester 2016/17

Gültig für den 2. Abschnitt
Anmeldezeitraum für die Prüfungswoche (Kalenderwoche)
24.08.2016 - 30.08.2016 03.10.2016 – 07.10.2016 40
05.10.2016 – 11.10.2016 07.11.2016 – 11.11.2016 45
09.11.2016 – 15.11.2016 12.12.2016 – 16.12.2016 50

Gültig für den 3. Abschnitt
Anmeldezeitraum für die Prüfungswoche (Kalenderwoche)
24.08.2016 - 30.08.2016 03.10.2016 – 07.10.2016 40
05.10.2016 – 11.10.2016 07.11.2016 – 11.11.2016 45
07.12.2016 – 13.12.2016 16.01.2017 – 20.01.2017 03

Die Anmeldung zum Rigorosum erfolgt am jeweiligen Institut durch Einwurf in den Postkasten bis
Dienstag, 12.00 Uhr. Achtung: ANMELDEZEITRAUM MITTWOCH BIS DIENSTAG!
DAHER Anmeldeschluss: DIENSTAG UM 12 Uhr
Für jeden Prüfungstermin ist eine Anmeldung auch eine Woche vor den genannten
Anmeldezeiten möglich! Der Stv.Curriculumdirektor ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr.Werner Horn e.h.

Sperrfrist bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung:
Wir dürfen Sie dringend ersuchen, bis spätestens 3 Arbeitstage vor dem Rigorosumstermin sich von
der Prüfung abzumelden, falls Sie nicht zur Prüfung antreten werden (im Krankheitsfall bis zum Prüfungstag).
Dies kann mündlich, schriftlich oder elektronisch beim Studierendensekretariat der Klinik oder in der Studien- u. Prüfungsabteilung erfolgen (siehe http://www.meduniwien.ac.at/index.php?id=176) Wir machen darauf
aufmerksam, dass bei Nichtbeachtung die gesetzlich vorgesehene Sperrfrist zur Anwendung kommt.
Kundmachung der Übergangsfristen vom Mitteilungsblatt Studienjahr 2015/16 10.Stück Nr. 13
Studierende, die zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen sind und sich im zweiten Studienabschnitt befinden
sind berechtigt, die fehlenden Rigorosumsteilprüfungen des zweiten Studienabschnittes bis zum 28.02.2018 abzulegen.
Studierende, die zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen sind und den zweiten Studienabschnitt absolviert haben,
sind berechtigt, die fehlenden Rigorosumsteilprüfungen des dritten Studienabschnittes bis spätestens 30.09.2020 abzulegen.
Studierende des zweiten bzw. dritten Studienabschnitts des Studiums der Medizin (N 201), welche die fehlenden Rigorosumsteilprüfungen nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen abgelegt haben, werden automatisch dem
Curriculum für das Diplomstudium der Humanmedizin (N202) i.d.g.F. unterstellt.

Y:\Studienabteilung\DOKUMENTE\Prüfungsausschreibungen\Rigorosenprüfungen\Prüfungstermine für Rigorosumsprüfungen\WS1617Prüf modus_BR_ 08042016.doc


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